Verwaltungsgerichtshof 82/07/0205

82/07/0205Verwaltungsgerichtshof14.06.1983

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0205

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.06.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit der Berufung des Beschwerdeführers nicht Folge gegeben wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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