Verwaltungsgerichtshof 82/07/0203

82/07/0203Verwaltungsgerichtshof01.02.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0203

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.02.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit dem bekämpften Bescheid die Berufung abgewiesen worden ist, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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