Verwaltungsgerichtshof 82/07/0198

82/07/0198Verwaltungsgerichtshof15.02.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0198

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.02.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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