Verwaltungsgerichtshof 82/07/0196

82/07/0196Verwaltungsgerichtshof22.03.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0196

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1983

Spruch

Die Beschwerde aller übrigen Beschwerdeführer wird als unbegründet abgewiesen.

Alle acht Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 2.400,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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