Verwaltungsgerichtshof 82/07/0190

82/07/0190Verwaltungsgerichtshof25.01.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0190

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.01.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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