Verwaltungsgerichtshof 82/07/0176

82/07/0176Verwaltungsgerichtshof26.04.1983

Regest

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Schriftsätze außerhalb der Beschwerde Ende Vertretungsbefugnis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0176

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1982070176.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Burgenland hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 8.910,--- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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