Verwaltungsgerichtshof 82/07/0165

82/07/0165Verwaltungsgerichtshof09.07.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0165

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.07.1985

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.170,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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