Verwaltungsgerichtshof 82/07/0161

82/07/0161Verwaltungsgerichtshof15.02.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0161

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.02.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 3.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.