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82/07/0156•Verwaltungsgerichtshof 82/07/0156
82/07/0156Verwaltungsgerichtshof16.12.1982
Bescheidcharakter Bescheidbegriff
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen, soweit sie sich gegen den tatsächlich erfolgten Abtransport von 50 Fässern an die Entsorgungsbetriebe in Wien richtet.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen
a) die Sofortmaßnahmen Punkt 1.) bis 3.) laut Niederschrift der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 30. Juni 1982, Zl. 12-B-8272/3,
b) die am "16. 7. 1982 abermals angedrohten gleichlautenden Sofortmaßnahmen", richtet.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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