Verwaltungsgerichtshof 82/07/0148

82/07/0148Verwaltungsgerichtshof30.11.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0148

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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