Verwaltungsgerichtshof 82/07/0144

82/07/0144Verwaltungsgerichtshof29.01.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0144

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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