Verwaltungsgerichtshof 82/07/0142

82/07/0142Verwaltungsgerichtshof28.09.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0142

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat jedem der Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.397,50 (insgesamt S 8.385,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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