Verwaltungsgerichtshof 82/07/0140

82/07/0140Verwaltungsgerichtshof13.06.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0140

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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