Verwaltungsgerichtshof 82/07/0138

82/07/0138Verwaltungsgerichtshof19.10.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0138

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.10.1982

Spruch

Punkt II des Spruches des angefochtenen Bescheides wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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