Verwaltungsgerichtshof 82/07/0126

82/07/0126Verwaltungsgerichtshof16.07.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0126

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.07.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 9.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.