Verwaltungsgerichtshof 82/07/0112

82/07/0112Verwaltungsgerichtshof15.03.1983

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0112

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.400,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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