Verwaltungsgerichtshof 82/07/0097

82/07/0097Verwaltungsgerichtshof14.09.1982

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Sachverständiger Bestellung Auswahl Enthebung (Befangenheit siehe AVG §7 bzw AVG §53) Verwaltungsvorschrift Blankettstrafnorm Sachverständiger Aufgaben

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0097

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.09.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.435,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren an Aufwandersatz wird abgewiesen.

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