Verwaltungsgerichtshof 82/07/0058

82/07/0058Verwaltungsgerichtshof18.05.1982

Regest

Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.590,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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