Verwaltungsgerichtshof 82/07/0048

82/07/0048Verwaltungsgerichtshof06.07.1982

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0048

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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