Verwaltungsgerichtshof 82/07/0030

82/07/0030Verwaltungsgerichtshof11.05.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0030

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.05.1982

Spruch

Die Spruchpunkte II. bis VI. des angeführten Bescheides werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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