Verwaltungsgerichtshof 82/07/0027

82/07/0027Verwaltungsgerichtshof21.09.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0027

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit durch ihn die Berufung der Beschwerdeführerin als unbegründet abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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