Verwaltungsgerichtshof 82/07/0026

82/07/0026Verwaltungsgerichtshof14.09.1982

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.09.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheidteil wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Das Land Tirol hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- zu ersetzen.

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