Verwaltungsgerichtshof 82/07/0001

82/07/0001Verwaltungsgerichtshof30.03.1982

Regest

Parteiengehör Sachverständigengutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.410,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren an Aufwandersatz wird abgewiesen.

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