Verwaltungsgerichtshof 82/06/0166

82/06/0166Verwaltungsgerichtshof19.09.1985

Regest

Beschränkungen der Änderungen im Personenkreis der Verfahrensbeteiligten (siehe auch Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des Bescheidadressaten) Baurecht Nachbar übergangener Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des Bescheidadressaten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/06/0166

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1985

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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