Verwaltungsgerichtshof 82/06/0126

82/06/0126Verwaltungsgerichtshof20.01.1983

Regest

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/06/0126

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.01.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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