Verwaltungsgerichtshof 82/06/0114

82/06/0114Verwaltungsgerichtshof17.11.1983

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/06/0114

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- und den erst- bis fünfzehntmitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von je S 146,66 (zusammen S 2.200,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.