Verwaltungsgerichtshof 82/06/0083

82/06/0083Verwaltungsgerichtshof19.05.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/06/0083

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.385,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.