Verwaltungsgerichtshof 82/06/0074

82/06/0074Verwaltungsgerichtshof19.09.1985

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Akteneinsicht Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise "zu einem anderen Bescheid"

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/06/0074

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1985

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von je S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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