Verwaltungsgerichtshof 82/06/0067

82/06/0067Verwaltungsgerichtshof15.09.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/06/0067

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1982060067.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat der beschwerdeführenden Stadtgemeinde Verfahrenskostenaufwand von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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