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82/06/0001•Verwaltungsgerichtshof 82/06/0001
82/06/0001Verwaltungsgerichtshof16.09.1982
Parteistellung Parteienantrag
In Anwendung des § 42 Abs. 5 VwGG 1965 in Verbindung mit § 62 VwGG 1965 und mit § 73 AVG 1950 wird der Antrag des Beschwerdeführers vom 25. Juni 1981 auf Übergang der Entscheidungspflicht, betreffend das Bauansuchen von H und F K für einen Zubau auf dem Grundstück Nr. n/1, KG. X, abgewiesen.
Die Gemeinde Laßnitzhöhe hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.845,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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