Verwaltungsgerichtshof 82/05/0143

82/05/0143Verwaltungsgerichtshof17.05.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/05/0143

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 14.872,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird zurückgewiesen.

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