Verwaltungsgerichtshof 82/05/0139

82/05/0139Verwaltungsgerichtshof15.01.1985

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Baubewilligung BauRallg6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/05/0139

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.01.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von je S 2.550,-- (zusammen S 5.100,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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