Verwaltungsgerichtshof 82/05/0124

82/05/0124Verwaltungsgerichtshof25.01.1983

Regest

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Verwaltungsgerichtsbarkeit (hinsichtlich der Säumnisbeschwerde siehe Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden) Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/05/0124

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.01.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.40o,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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