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82/05/0074•Verwaltungsgerichtshof 82/05/0074
82/05/0074Verwaltungsgerichtshof21.09.1982
Baubewilligung BauRallg6 Individuelle Normen und Parteienrechte Diverses VwRallg9/5 Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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