Verwaltungsgerichtshof 82/05/0047

82/05/0047Verwaltungsgerichtshof29.06.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/05/0047

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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