Verwaltungsgerichtshof 82/05/0036

82/05/0036Verwaltungsgerichtshof11.05.1982

Regest

Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/05/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.05.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1982050036.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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