Verwaltungsgerichtshof 82/05/0025

82/05/0025Verwaltungsgerichtshof14.09.1982

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Baurecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/05/0025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.09.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1982050025.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.400, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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