Verwaltungsgerichtshof 82/04/0197

82/04/0197Verwaltungsgerichtshof22.04.1983

Regest

Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen ist Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/04/0197

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1982040197.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 5.200,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.