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82/04/0197•Verwaltungsgerichtshof 82/04/0197
82/04/0197Verwaltungsgerichtshof22.04.1983
Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen ist Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 5.200,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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