Verwaltungsgerichtshof 82/04/0056

82/04/0056Verwaltungsgerichtshof24.06.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/04/0056

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.790,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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