Verwaltungsgerichtshof 82/03/0276

82/03/0276Verwaltungsgerichtshof26.01.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/03/0276

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.01.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen

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