Verwaltungsgerichtshof 82/03/0240

82/03/0240Verwaltungsgerichtshof23.02.1983

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/03/0240

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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