Verwaltungsgerichtshof 82/03/0184

82/03/0184Verwaltungsgerichtshof06.10.1982

Regest

Berufungsverfahren Befugnisse der Berufungsbehörde hinsichtlich Tatbestand und Subsumtion Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte Parteistellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/03/0184

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1982030184.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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