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82/03/0168•Verwaltungsgerichtshof 82/03/0168
82/03/0168Verwaltungsgerichtshof27.04.1983
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort Vorlagen- und Schriftsatzaufwand der belangten Behörde Umfang des Zuspruches des Vorlagenaufwandes und Schriftsatzaufwandes bei mehrfachen Begehren auf Ersatz desselben, bei Vorliegen mehrerer angefochtener Bescheide, bei anders lautendem oder höherem Begehren Alkotest Verweigerung Alkotest Zeitpunkt Ort Alkotest Straßenaufsichtsorgan Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Kraftfahrzeugtechniker
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.200,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Das Land Steiermark hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 4.727,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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