Verwaltungsgerichtshof 82/03/0075

82/03/0075Verwaltungsgerichtshof11.05.1983

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Meldepflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/03/0075

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.05.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1982030075.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.385, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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