Verwaltungsgerichtshof 82/03/0026

82/03/0026Verwaltungsgerichtshof30.06.1982

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung falsche Angaben "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/03/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1982030026.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.485,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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