Verwaltungsgerichtshof 82/03/0011

82/03/0011Verwaltungsgerichtshof22.06.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/03/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.1983

Spruch

Die Beschwerdeführer haben dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von je S 218,18 (zusammen S 436,36) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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