Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
82/02/0150•Verwaltungsgerichtshof 82/02/0150
82/02/0150Verwaltungsgerichtshof18.05.1984
Devolution
Der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 29. Dezember 1981, Zl. 10.819/S/81/RSch/Fl wird gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 in Verbindung mit § 24 VStG 1950 Folge gegeben; das angefochtene Straferkenntnis wird behoben und das Verfahren gemäß § 45 Abs. 1 lit. a VStG 1950 eingestellt.
Die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.610,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.