Verwaltungsgerichtshof 82/02/0102

82/02/0102Verwaltungsgerichtshof22.10.1982

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/02/0102

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1982020102.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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