Verwaltungsgerichtshof 82/02/0023

82/02/0023Verwaltungsgerichtshof18.06.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/02/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1982

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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