Verwaltungsgerichtshof 82/02/0019

82/02/0019Verwaltungsgerichtshof18.06.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/02/0019

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1982020019.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.400, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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